Für die Bewohnenden der Fuhrstrasse 42, 8820 Wädenswil
Unsere Philosophie
Das Wohnzentrum Fuhr wird vom Verein Wohnzentrum Fuhr Wädenswil privat betrieben und ist konfessionell ungebunden. Es ist unsere Mission, den Bewohnenden grösstmögliches Wohlbefinden in einer familiären Atmosphäre zu gewährleisten. Ihre Unabhängigkeit und Sicherheit sind uns ein grosses Anliegen.
Daher gilt als Grundsatz, dass das Zusammenleben im Wohnzentrum Fuhr dem Gedanken der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme entspricht. Die notwendigen Regelungen zum Wohle aller Bewohner werden in der vorliegenden Hauskultur zusammengefasst.
Was ist vor dem Umzug zu erledigen?
- Mietvertrag kündigen
- Möbel und persönliche Utensilien bestimmen, die Sie mitnehmen möchten. Wir empfehlen Ihnen, Gegenstände, die Sie nicht mehr benötigen, zu verschenken, zu verkaufen oder zu entsorgen. Bei uns besteht keine Möglichkeit, Möbel einzulagern.
- Organisation des Umzugs, durch private Personen oder eine Umzugsfirma.
- Kündigen Sie beim EKZ den Elektroanschluss.
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Geben Sie Ihre neue Adresse bekannt:
- Verwandte und Bekannte
- Versicherungen
- Abonnements der Zeitungen und Zeitschriften
- Einwohnerkontrolle
- Lassen Sie die Mobiliarversicherung den neuen Wohnverhältnissen anpassen.
- Sie verpflichten sich für den Abschluss, bzw. Weiterführung einer Privathaftpflicht- und einer Einbruchversicherung.
Post, Radio, TV und Telefon
Wir bitten Sie, der Post frühzeitig die genaue Adresse mitzuteilen.
- Name und Vorname
- Fuhrstrasse 42
- 8820 Wädenswil
Das Kabelfernsehen ist im Wohntarif inbegriffen. Melden Sie ihren aktuellen Telefonanschluss bei der jeweiligen Telefongesellschaft ab. Die Zimmer verfügen über einen Radio/TV- sowie Telefonanschluss. Alle Telefone sind an der hauseigenen Telefonzentrale angeschlossen. Wir stellen Ihnen einen Apparat und die entsprechende Nummer zur Verfügung.
Zimmer
Sie richten Ihr Zimmer, im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten, mit Ihren Möbeln und persönlichen Gegenständen ein und können Ihre Leib-, Bett-, und Frottéewäsche mitbringen, wenn Sie möchten. Pflegebett, Matratze, Duvet, Kissen sowie ein Nachttisch und Einbaulampe gehören standardmässig zu jedem Zimmer und sind im Wohntarif inbegriffen. Ihr Zimmer wird jede Woche durch unsere Mitarbeitenden der Hauswirtschaft gereinigt. Einmal pro Woche wird die Bettwäsche regulär gewechselt. Alle Zimmer und Nasszellen sind am Patientenrufsystem angeschlossen. Sie erhalten einen eigenen Schlüssel, passend zur Zimmertüre und zum Briefkasten, sowie ein Badge für den Haupteingang.
Haupteingang und Korridore
Der Haupteingang ist von 19.00 Uhr im Winter, bzw. ab 20.00 Uhr im Sommer bis 07.00 Uhr geschlossen. Mit Ihrem Badge können Sie jedoch den Haupteingang jederzeit öffnen oder die Glocke betätigen. In den Korridoren und öffentlich zugänglichen Orten dürfen keine Möbel und persönliche Gegenstände (wie Schuhe, Schirmständer, etc.) deponiert werden.
Verpflegung
Das Frühstücksbuffet steht für Sie von 07.30 bis 09.00 Uhr im Speisesaal bereit. Das Mittagessen wird von 11.30 bis 13.00 Uhr und das Abendessen von 17.30 bis 18.00 Uhr im Speisesaal serviert. Sie haben die Möglichkeit, Besucher zum Essen einzuladen. Wir bitten Sie, Ihre Gäste am Vortag in der Küche anzumelden. Wenn Sie zu einer Mahlzeit abwesend sind, bitten wir Sie, sich in der Cafeteria unter der internen Telefonnummer 928 abzumelden.
Cafeteria
Die Cafeteria ist täglich von 14.30 bis 17.00 Uhr geöffnet. Sie wird von freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedient.
Coiffeur und Fusspflege
Unsere Coiffeuse ist jeden Montag und die Fusspflegerin jeden Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr im Haus Fuhrstrasse 40 anwesend. Bitte melden Sie sich frühzeitig über das Pflegpersonal an.
Arzt
In unserem Haus besteht die freie Arztwahl, d.h., Sie dürfen Ihren Hausarzt behalten. Empfehlenswert ist aber ein Arzt aus Wädenswil/Au. Unser Heimarzt ist Herr Dr. Daniel Blickenstorfer, Fuhrstrasse 15, in Wädenswil.
Wäscheservice
Um einen reibungslosen Ablauf der Wäscherei zu gewährleisten, ist Folgendes zu beachten:
Jedes Wäschestück wird einzeln mit dem Vor- und Nachnamen von uns kostenpflichtig gekennzeichnet. Ebenfalls übernehmen wir kleinere Flickarbeiten gegen Verrechnung. Grössere Änderungen und Flickarbeiten an Kleidern und Wäschestücken können leider nicht angenommen werden. Wir bitten Sie, die Wäschestücke, welche chemisch gereinigt werden müssen, selbst oder durch Angehörige in die Reinigung zu bringen. Jede Woche wird die persönliche Wäsche im Wäschesack zum Waschen eingesammelt. Bitte achten Sie darauf, dass die von uns gewaschene Wäsche bei mindestens 30 Grad in der Waschmaschine gewaschen werden kann. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass Wollwäsche dennoch eingehen kann. Trotz Beachtung der Waschvorschriften übernehmen wir keine Haftung für Ihre Wäsche.
Ruhezeiten
Wir bitten Sie, die täglichen Ruhezeiten im Interesse der Mitbewohnenden von 13.00 bis 14.30 Uhr und von 22.00 bis 07.00 Uhr zu respektieren. Radio- und Fernsehgeräte sind auf Zimmerlautstärke zu stellen und während der täglichen Ruhezeiten noch leiser zu betreiben. Wir empfehlen Ihnen, bei Bedarf Kopfhörer zu verwenden.
Lüftung
Achten Sie darauf, dass bei tiefen Aussentemperaturen die Räume jeweils nur kurz gelüftet werden.
Hauswartung
Für Mithilfe beim Umzug oder für kleinere Reparaturen steht Ihnen unser technischer Dienst gerne zur Verfügung.
Keller
Bei einigen Zimmern steht Ihnen 1 Schrank ausserhalb des Zimmers zur Verfügung.
Tierhaltung
Das Halten von Tieren ist nicht gestattet.
Sicherheit und Brandverhütung
Für den Brandfall hat das Wohnzentrum Fuhr gemeinsam mit der Feuerwehr ein Sicherheitskonzept ausgearbeitet. Dies gilt als Bestandteil der Hauskultur. Der Zugang zu den Feuerlöschgeräten sowie die Korridore und Treppenhäuser dürfen nie – auch nicht für kurze Zeit – verstellt werden. Im Gefahrenfall ist den Anweisungen der Beauftragten Folge zu leisten. Die allgemeinen Sicherheitsvorschriften verbieten den Anschluss elektrischer Geräte (Heizlüfter u.a.) an der Steckdose im Bad. Diese Steckdose ist für Rasierapparate und Haartrockner bestimmt. Die Nutzung von Heizkissen, Tauchsiedern, zusätzlichen Kochplatten usw. ist feuerpolizeilich untersagt. Brennende Kerzen im Zimmer sind strikt verboten.
Brandmelder müssen regelmässig entstaubt werden. Die Brandmeldeanlage wird regelmässig gewartet. Löst der Bewohnende einen Fehlalarm aus, werden die Kosten dem Bewohnenden weiterverrechnet, auch wenn die Haftpflichtversicherung des Bewohnenden keine Deckung gewährt. Die Brandmelder werden von unserem Hausdienst entstaubt.
Wertsachen
Wir empfehlen, Wertsachen sowie grössere Geldbeträge oder Schmuck den Angehörigen oder einer Bank zur Aufbewahrung zu übergeben. Für Geldbeträge und Wertgegenstände, die im Zimmer aufbewahrt werden, lehnt das Wohnzentrum Fuhr jegliche Haftung ab.
Schlussbemerkungen
Das Zusammenleben in einer grossen Wohngemeinschaft fordert von jedem Bewohnenden Rücksichtnahme und Verständnis gegenüber den Mitbewohnern. Freundlichkeit und gegenseitige Hilfsbereitschaft sollen bei den täglichen Begegnungen selbstverständlich sein. Dies gilt selbstverständlich auch für Ihre Bekleidung, die in jedem Fall auf Gefühle der Mitbewohner Rücksicht nehmen muss. Wir erwarten, dass unsere Bewohnenden zu allen Mahlzeiten in der Tageskleidung erscheinen. Bademäntel, Morgenröcke sowie Trainingsanzüge sind nicht erwünscht.
Unsere Mitarbeitenden unterstehen einer strengen Schweigepflicht für alle Angelegenheiten des Heimbetriebs.
Können Beschwerden nicht direkt mit den Betroffenen gelöst werden, wenden Sie sich bitte an deren Vorgesetzten oder an die CEO.
CEO, September 2026