Für die Bewohner der Fuhrstrasse 40, 8820 Wädenswil
Unsere Philosophie
Das Wohnzentrum Fuhr wird vom Verein Wohnzentrum Fuhr Wädenswil privat betrieben und ist konfessionell ungebunden. Es ist uns ein Bedürfnis, den Bewohnern des Wohnzentrums Fuhr grösstmögliches Wohlbefinden in einer familiären Atmosphäre zu gewährleisten. Ihre Unabhängigkeit und Sicherheit sind uns ein grosses Anliegen.
Daher gilt als Grundsatz, dass das Zusammenleben im Wohnzentrum Fuhrdem Gedanken der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme entspricht. Die notwendigen Regelungen zum Wohle aller Bewohner werden in der vorliegenden Hauskultur zusammengefasst.
Was ist vor dem Umzug zu erledigen?
- Mietvertrag kündigen.
- Möbel und persönliche Utensilien bestimmen, die Sie mitnehmen möchten. Wir empfehlen Ihnen, Gegenstände, die Sie nicht mehr benötigen, zu verschenken, zu verkaufen oder zu entsorgen. Bei uns besteht keine Möglichkeit Möbel einzulagern.
- Organisation des Umzugs, durch private Personen oder eine Umzugsfirma.
- Kündigen Sie beim EKZ den Elektroanschluss.
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Geben Sie Ihre neue Adresse bekannt:
- Versicherungen
- Verwandte und Bekannte
- Abonnements der Zeitungen und Zeitschriften
- Einwohnerkontrolle
- Lassen Sie die Mobiliarversicherung den neuen Wohnverhältnissen anpassen.
- Sie verpflichten sich für den Abschluss, bzw. Weiterführung einer Privathaftpflicht- und einer Einbruchversicherung.
Post, Radio, TV und Telefon
Wir bitten Sie, der Post die genaue Adresse frühzeitig bekannt zu geben.
- Name und Vorname
- Wohnzentrum Fuhr
- Fuhrstrasse 40
- 8820 Wädenswil
Die Wohnungen verfügen über einen Radio/TV- sowie Telefonanschluss. Melden Sie ihren aktuellen
Telefonanschluss bei der jeweiligen Telefongesellschaft ab. Alle Telefone sind an der hauseigenen Telefonzentrale angeschlossen. Wir vermieten Ihnen einen Apparat und stellen die entsprechende Nummer zur Verfügung.
Das Kabelfernsehen ist im Wohntarif inbegriffen.
Allgemeines Gemeinschaftsräume
In den Korridoren und allen öffentlich zugänglichen Orten und Räumen dürfen keine Möbel und persönliche Gegenstände (wie Schuhe, Schirmständer, etc.) deponiert werden.
Haupteingang
Die Aussentüre des Haupteingangs wird elektronisch gesteuert und ab 22.00–04.00 Uhr automatisch verriegelt. Diese kann aber mit dem Hausschlüssel manuell geöffnet werden. Die Innentüre ist 24 Std. nur mit dem Schlüssel oder via Gegensprechanlage zu öffnen.
Besucherparkplätze
Die bezeichneten Besucherparkplätze sind ausschliesslich für Gäste reserviert. Bitte achten Sie darauf, dass Sie diese Plätze nicht selber benützen, höchstens für kurze Zeit.
Ruhezeiten
Wir bitten Sie, die täglichen Ruhezeiten im Interesse der Mitbewohner von 13.00–14.30 Uhr und von 22.00–07.00 Uhr zu respektieren.
Tierhaltung
Die Tierhaltung bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung der Zentrumsleitung. Diese ist berechtigt, die einmal erteilte Erlaubnis aus triftigen Gründen zu widerrufen.
Reparaturen
Es dürfen keine Reparaturen selber erledigt werden. Unser Hauswart übernimmt gerne gegen Verrechnung diese Arbeit.
Cafeteria
Die Cafeteria im Haus Fuhrstrasse 42 ist täglich von 14.30–17.00 Uhr geöffnet.
Verpflegung
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Mahlzeiten im Haus Fuhrstrasse 42 einzunehmen. Das Frühstücksbuffet ist von 07.45–09.00 Uhr im Speisesaal geöffnet. Das Mittagessen mit Salatbuffet wird von 11.45 Uhr–13.00 Uhr und das Abendessen von 17.30–18.00 Uhr im Speisesaal serviert.
Wäscheservice
Möchten Sie den Wäscheservice beanspruchen, ist aus organisatorischen Gründen folgendes zu beachten:
Jedes Wäschestück muss einzeln mit dem Vor- und Nachnamen gekennzeichnet sein. Diese Arbeit übernehmen wir gerne für Sie gegen Verrechnung. Ebenfalls übernehmen wir kleinere Flickarbeiten gegen Verrechnung. Grössere Änderungen und Flickarbeiten von Kleidern und Wäschestücken können leider nicht angenommen werden. Bitte achten Sie darauf, dass die von uns gewaschene Wäsche mit mind. 30 Grad maschinell gewaschen werden kann. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass Wollwäsche dennoch eingehen kann. Trotz Beachtung der Waschvorschriften übernehmen wir für Ihre Wäsche keine Haftung.
Besucher/Gäste
Sie können jederzeit Besucher und Gäste empfangen. Wir bitten Sie jedoch, die Ruhezeiten zu beachten.
Ruhe
Wir bitten Sie, mit Rücksicht auf die Mitbewohner, die Radio- und Fernsehgeräte auf Zimmerlautstärke und während der täglichen Ruhezeiten noch leiser zu stellen. Wir empfehlen Ihnen bei Bedarf Kopfhörer zu verwenden.
Lüftung
Achten Sie darauf, dass bei tiefen Aussentemperaturen, die Räume jeweils nur kurz gelüftet werden.
Balkon
Unbefestigte Blumenkisten bedeuten eine besondere Gefahr, auf die wir Sie hier ausdrücklich aufmerksam machen. Blumenkisten dürfen nur an der Innenseite des Balkons angebracht werden. Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu schaffen, können geeignete Blumenkisten bei der Hauswartung bezogen werden.
Kehricht/Entsorgung
Die Kehrichtsäcke der Stadt Wädenswil sind verschlossen in den dafür vorgesehenen Containern zu deponieren. Diese werden bei der wöchentlichen Abfuhr geleert. Für weitere Entsorgungen beachten Sie bitte den Abfallkalender der Stadt Wädenswil. Kartons, Zeitungen, Batterien, Dosen und Petflaschen können im 1. Untergeschoss vor den Kellerräumen entsorgt werden.
Coiffeur/Fusspflege
Unsere Coiffeuse ist jeden Montag und die Fusspflegerin jeden Donnerstag von 08.00–16.00 Uhr im Haus Fuhrstrasse 40 anwesend. Bitte melden Sie sich frühzeitig an.
Sicherheit Unfälle/Notfälle
Für den Fall, dass jemand in der Wohnung verunfallen oder erkranken sollte oder angenommen werden muss, dass weitere Hilfe beansprucht wird, muss sichergestellt sein, dass sich Vertrauenspersonen des Wohnzentrums Fuhr Zugang zur Wohnung verschaffen können. Dies gilt auch für technischen Notstand. Deshalb dürfen keine Schlösser getauscht oder zusätzliche Schliessvorrichtungen angebracht werden. Vertrauenspersonen sind:
- Zentrumsleitung und Pflegepersonal
- Hauswart (nur bei technischer Notwendigkeit)
Das Aufschliessen der Wohnung darf nur aus den oben genannten Gründen und in der Regel nur durch eine der genannten Vertrauenspersonen vorgenommen werden.
Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall als Vorsichtsmassnahme die Wohnungstüre mit dem Schlüssel abzuschliessen, ob Sie sich nun in der Wohnung befinden oder extern sind.
Brandverhütung
Für den Brandfall hat das Wohnzentrum Fuhr in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr ein Sicherheitskonzept ausgearbeitet. Dies gilt als Bestandteil der Hauskultur. Der Zugang zu den Feuerlöschgeräten sowie die Korridore und Treppenhäuser dürfen nie – auch nicht für kurze Zeit – verstellt werden. Im Gefahrenfall ist den Anweisungen der Beauftragten Folge zu leisten. Die allgemeinen Sicherheitsvorschriften verbieten den Anschluss elektrischer Geräte (Heizlüfter u.ä.) an der Steckdose im Bad. Diese Steckdose ist für Rasierapparate und Haartrockner bestimmt. Die Benützung von Heizkissen, Tauchsiedern, zusätzlichen Kochplatten usw. ist feuerpolizeilich untersagt. Brennende Kerzen in der Wohnung sind strikte verboten.
Brandmelder müssen regelmässig entstaubt werden. Die Brandmeldeanlage wird regelmässig gewartet. Löst der Bewohnende einen Fehlalarm aus, werden die Kosten dem Bewohnenden weiter verrechnet, und zwar auch wenn die Haftpflichtversicherung des Bewohnenden keine Deckung gewährt. In den Pensionszimmern werden die Brandmelder von unserem Hausdienst entstaubt. Die Bewohnenden der Fuhrstrasse 40 müssen das Entstauben der Brandmelder selbst vornehmen. Sie können uns diese Arbeit auch ab delegieren.
Direktion, Juli 2022